Häufige Fragen
FAQ
Am schnellsten geht dies mit der CoronaWarnApp: Starten Sie die App. Scannen Sie den QR Code, den Sie in der Ambulanz erhalten haben. Sobald das Ergebnis verfügbar ist, wird die App Sie benachrichtigen (oft innerhalb von 24 Stunden). Alternativ erhalten Sie eine Email. Dies kann länger dauern. Wenn Sie innerhalb von 3 Tagen noch kein Ergebnis haben, rufen Sie in der Arztpraxis des Arztes an, der den Abstrich bei Ihnen durchgeführt hat. Dort liegen Befundkopien.
Wenn das Ergebnis eine Infektion anzeigt (positiver Befund), wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen telefonisch oder per Email melden und Ihnen sagen, wie es weitergeht.
Bei negativem Befund wurde kein Coronavirus SARS CoV2 gefunden. Sie sollten trotzdem zuhause bleiben bis alle Erkältungssymptome verschwunden sind (Krankmeldung erforderlich). Tragen Sie auch zuhause einen Mundschutz um Haushaltsangehörige zu schützen. Denn sonst landet jeder den Sie mit Ihrem banalen Schnupfen anstecken, auch in der Ambulanz. Und die Tests brauchen wir wirklich für ernsthafte Fälle.
Die Proben werden noch am Testungstag ins Labor gebracht.
Je nach dem, wie viele Tests bearbeitet werden müssen, dauert es minimal 24 Stunden aber auch bis zu 3 Tagen, bis das Ergebnis vorliegt. Am schnellsten geht es mit der CoronaWarn App. Scannen Sie den QR Code mit der App und Sie erhalten of schon innerhalb 24 Stunden das Testergebnis angezeigt.
Per Email dauert es länger. Sollten Sie innerhalb von 3 Tagen keinen Befund erhalten, wenden Sie sich an die Arztpraxis des Arztes der den Abstrich bei Ihnen gemacht hat.
Ja, wenn Sie krank sind, stellen die Ärzte aus der Ambulanz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus. Diese gilt ab dem Tag der Untersuchung in der Ambulanz. Die AU wird am nächsten Tag aus der Praxis des Dienstarztes mit der Post verschickt. Dies kann 2-3 Werktage dauern. Der Arbeitgeber muss auch noch später nachgereichte AU-Bescheinigungen akzeptieren. Aber der Arbeitgeber hat ein gesetzliches Anrecht auf eine AU-Bescheinigung ab dem ERSTEN Fehltag wegen Krankheit. Die AU- Bescheinigungen werden niemals rückwirkend ausgestellt. Sie müssen am ersten Fehltag wegen Krankheit persönlichen Kontakt mit einem Arzt aufnehmen (Ambulanz, Telefon, Videocall etc.).
Sollten Sie ein Medikament benötigen, wird der diensthabende Arzt mit Ihnen darüber sprechen. Nach dem Ambulanzbesuch fahren Sie nach Hause und rufen Ihre Apotheke an. Sagen Sie am Telefon, dass für Sie ein Rezept in der Praxis des diensthabenden Arztes bereitliegt und dass Sie das Medikament nach Hause geliefert haben möchten. Der Apothekenlieferdienst bringt Ihnen dann das Medikament gegen eine Gebühr nach Hause. So können Sie sich zu Hause auskurieren und es werden unnötige Infektions-Kontakte von Ihnen mit der Arztpraxis / Apotheke / Passanten etc verhindert.
Die Ambulanz ist eine Durchgangspraxis. Zur Testung und Untersuchung werden daher keine Termine vergeben.
Wenn Sie für eine Coronatestung einen festen Termin bevorzugen, wenden Sie sich an eine Praxis mit Corona-Sprechstunde
Wenn Sie bereits nachweislich an COVID19 erkrankt sind und ambulante Untersuchungen benötigen (Blutabnahme, EKG, Ultraschall), bekommen Sie für alle notwendigen Untersuchungen einen Termin. Ihr Hausarzt übernimmt die Koordinierung mit den Ambulanzärzten / Fachärzten und stellt eine Überweisung aus, oder führt die Untersuchung in der Coronaambulanz selbst bei Ihnen durch.
Die Testung wird von der gesetzlichen / privaten Krankenversicherung übernommen, wenn:
. Sie typische Coronasymptome haben !
. Sie aus einem RKI-Risikogebiet einreisen
... die Corona-Warn-App sie alarmiert hat
. Sie in einer KiTa (Erzieher/in), Schule (Lehrer/in) oder Altenheim (Altenpfleger/in) arbeiten (einmalige kostenlose Testung).
ausserdem wenn:
. das Gesundheitsamt Sie zum Test auffordert
Wenn Sie...
... keine Symptome für eine Coronainfektion haben
... keinen direkten Kontakt mit einem nachgewiesenen COVID19 Patienten hatten
... zB Ihr Arbeitgeber vor der Rückkehr aus dem Homeoffice eine Testung verlangt
... Sie aus einem Nicht-Risiko-Reiseland einreisen
Der Preis für den PCR-Test auf SARS-CoV2 setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:
Laborleistung + Arztleistung (Beratung, Untersuchung, Abstrich, Befundmitteilung)
Als Richtwert können Sie mit ca 100 EUR rechnen. Je nach Labor und Arzt können unterschiedliche Preise zustandekommen. Fragen Sie den diensthabenden Arzt in der Coronaambulanz.
Der Nachweis, dass man in der Vergangenheit eine Coronavirusinfektion überstanden hat (länger als 4 Wochen zurückliegend), kann mit einem einfachen Bluttest gemacht werden (Antikörpertest).